Unparteiisch, unabhängig und objektiv – mit diesen Schlagworten lässt sich die Arbeit von Gutachtern treffend beschreiben. Deshalb wird ihren Einschätzungen auch viel Vertrauen entgegengebracht, beispielsweise vor Gericht. Dabei muss man wissen, dass Gutachter zwar einen fachlichen Rat erteilen und zu bestimmten Sachverhalten aufgrund ihrer Erfahrung und Sachkunde Stellung nehmen; sie beantworten aber keine Rechtsfragen. Ihre Unabhängigkeit und Objektivität, gepaart mit dem unverzichtbaren Fachwissen, bildet die Basis dafür, dass ihre Einschätzungen grundsätzlich von jedermann akzeptiert werden können. Anders gesagt: Eine gutachterliche Aussage ist im Idealfall so verkehrsfähig wie eine Urkunde, also ebenso glaubhaft und vertrauenswürdig. Gutachter tragen dazu bei, Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden oder, falls es doch dazu kommt, richtige und gerechte Entscheidungen zu treffen. Bindend ist ein Gutachten für einen Richter jedoch nicht. Vielmehr muss dieser es kritisch überprüfen und sich im Laufe des Beweisfindungsprozesses eine eigene Meinung bilden. Unter Umständen kann auch ein weiterer Gutachter hinzugezogen werden.
Grundsätzlich kann man sagen: Ein Gutachter stellt Tatsachen fest, zieht daraus logische Schlussfolgerungen und untermauert diese mit Erfahrungswerten. Dabei gibt es eine ganze Reihe von möglichen Einsatzgebieten: zum Beispiel die Feststellung von Bauschäden, von Altlasten, des Blutalkoholspiegels, der chemischen Zusammensetzung von Stoffen, der Wirkungsweise von Kapitalanlagen und vieles mehr. Im nächsten Schritt hat der Gutachter dann zu bewerten, was die Ursachen der von ihm festgestellten Tatsachen sind. Wie kam es also zu dem Unfallschaden? Warum funktioniert die Maschine nicht mehr einwandfrei? Antworten auf derlei Fragen müssen geprägt sein von Fachkenntnis und Objektivität, Vermutungen haben in einem Gutachten nichts zu suchen.
Zudem kann es auch Aufgabe eines Gutachters sein, Erfahrungssätze darzustellen. Beispiele dafür sind die Feststellung der Miethöhe für eine Wohnung oder ein Gewerbehaus, die Bewertung von Grundstücken und Häusern, Kunstgegenständen, Maschinen, Hausrat oder Autos. Für jedes Fachgebiet gibt es eigene Experten und Gutachter. Gerade in unserem modernen hochtechnisierten und arbeitsteiligen Alltag kommt der beruflich eng spezialisierte Bürger in Zweifelsfällen kaum mehr aus, ohne einen Sachverständigen zu beanspruchen.
Der Gutachter zeichnet sich dadurch aus, Spezialist in einem eng definierten Fachgebiet zu sein. Seine Fachkenntnisse sollten überdurchschnittlich sein, sodass seine Einschätzungen auch bei anderen Fachspezialisten Anerkennung finden. Nicht nur der Auftraggeber muss sich auf die Aussagen eines Gutachters verlassen können. Dieses besondere Wissen setzt sich aus einer Vielzahl von wissenschaftlichen und technischen Disziplinen zusammen. Der Gutachter muss vor allem in der Lage sein, die aktuelle Rechtsprechung richtig einordnen zu können.
Sind diese Voraussetzungen neben den beruflich erforderlichen Qualifikationen erfüllt, kann er einen Auftraggeber in allen Fragen seines Sachgebietes umfassend beraten. Vielfach nimmt er dabei auch moderierend zwischen zwei Parteien eine Art Vermittlerrolle ein, was ein besonderes Maß an Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit erfordert. Im gerichtlichen Auftrag ist er zur Gutachtenerstattung verpflichtet. Eine solche muss er höchstpersönlich erbringen. Sind weitere Personen an der Erstellung des Gutachtens beteiligt, so ist er verpflichtet, diese zu benennen. Ebenso muss der Sachverständige, die Umstände offen legen, die ein objektives, unbefangenes und neutrales Gutachten eventuell gefährden könnten. Schließlich wird Gutachtern ein besonderes Vertrauen entgegengebracht – im Hinblick auf ihr Fachwissen und ihre persönliche Integrität.
Wie er in seiner Arbeit genau vorgeht, obliegt allein dem Gutachter. Er ist weisungsfrei. Eigenverantwortlich muss er sich jedoch um alle notwendigen Informationen kümmern, die nötig sind, um sein Gutachten erstellen zu können.