Ein Blick ins Lexikon verrät: Ein Gutachter zeichnet sich durch eine besondere Sachkunde und eine überdurchschnittliche fachliche Expertise auf einem Gebiet aus. Euro-Expert, die European Organisation for Expert Associations, definiert den Begriff des Gutachters noch ein Stück genauer: „Ein Gutachter sei eine unabhängige, integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt.“ Dazu noch der Zusatz: „Der Sachverständige trifft auf Grund eines Auftrags allgemeingültige Aussagen über einen von ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhalts in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.“
Entscheidend dafür, als Gutachter arbeiten zu können, ist fachliche Kompetenz. Diese wird in der Regel durch ein entsprechendes Studium mit Abschluss oder eine Ausbildung, in der Regel mit Meisterberechtigung, erworben und im Zuge mehrjähriger Berufsausübung komplettiert. Erfahrung ist für einen Gutachter also eine wichtige Voraussetzung. Dazu ist es auch erforderlich, dass sich der Gutachter regelmäßig weiterbildet, zusätzliche Qualifikationen erwirbt und mit seinem Wissen auf dem aktuellen Stand der Zeit bleibt. Nicht immer ist derjenige Gutachter der bessere, der über einen höheren Abschluss verfügt. Oft kommt es tatsächlich auf die Berufserfahrung an, die jemand gesammelt hat, und darauf, wie speziell das jeweilige Fachgebiet ist. Ein Bauingenieur kann zum Beispiel die Verarbeitung eines Fensters bewerten und unter Umständen auch begutachten; der auf Fensterbau spezialisierte Tischler ist aber auf Grund seiner Erfahrung in genau diesem Bereich unter Umständen der bessere Experte und damit auch der bessere Gutachter.
Wer einen Gutachter beauftragt, sollte sich vorher dessen Qualifikationen genauestens anschauen. Denn rechtlich gesehen ist in Deutschland, Liechtenstein und Österreich weder der Begriff „Sachverständiger“ noch „Gutachter“ geschützt. Somit darf sich jeder als Sachverständiger oder Gutachter bezeichnen. Das kann unter Umständen zwar als unlauterer Wettbewerb ausgelegt werden und dem Möchtegern-Gutachter Probleme bereiten, wenn er nachweislich falsche Einschätzungen und Beurteilungen abgibt, aber dann ist es im Einzelfall ja schon zu spät. Deshalb sollten Auftraggeber einen Nachweis über eine entsprechende Fachausbildung und über fachbezogene Berufserfahrung verlangen.
Neben der fachlichen Qualifikation muss ein Gutachter natürlich auch in der Lage sein, ein Gutachten zu erstellen. Gegebenenfalls muss er im Streitfall dieses auch verteidigen können. Dazu müssen sie in der Lage sein, komplexe fachspezifische Themen so aufzubereiten, dass sie laienverständlich werden. Wird ein Gutachten diesem Anspruch nicht gerecht, ist es wertlos, da es dann kaum als echte Entscheidungshilfe herangezogen werden kann. Durch fachliche und methodische Grundlagenausbildungen speziell für Sachverständige soll diesem Manko vorgebeugt werden.
Vor allem im medizinischen Bereich sind zusätzliche Qualifikationen, die aus einem guten Arzt auch einen guten Gutachter machen, fast unverzichtbar. Entsprechende Maßnahmen werden in der Regel berufsbegleitend in Weiterbildungskursen angeboten. Es gibt aber auch Studiengänge in Versicherungsmedizin, die interdisziplinär und für den gesamten deutschsprachigen Raum anwendbar sind. Schlussendlich geht es im medizinischen Bereich darum, die heilende Perspektive eines Arztes durch eine ursachenfeststellende Perspektive zu ersetzen. So soll medizinischen Laien eine bessere Entscheidungshilfe geboten werden. Außerdem gibt es rhetorische Schulungen, da ein Gutachter auch mündlich solide und nachvollziehbar argumentieren können muss.