AGB
1. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Verträge für Lieferungen und Dienstleistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind in jedem Falle unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Alle Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebot und Bestellung
Angebote und Auftragsbestätigung sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Lieferungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt eines ausreichenden Ergebnisses einer Bonitätsprüfung.
3. Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, Druckvorlagen und Filmen, Soft- & Hardware und ähnlichen Unterlagen wird das Eigentums- und Urheberrecht vorbehalten. Ohne schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht, kopiert oder gescannt werden. Auf Verlangen hin sind sie unverzüglich zurückzugeben. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte besteht keine Haftung.
4. Lieferung, Versand und Lieferfristen
Alle angegebenen Lieferzeiten gelten nur als annähernd vereinbart. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Es ist möglich, Bestellungen in Teillieferungen und Teilleistungen auszuführen. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Lagerkosten trägt der Auftraggeber. Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen der Empfänger die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und uns alle Schäden unverzüglich schriftlich mitzuteilen hat.
5. Preise und Zahlung
Bei Anfahrt werden pro Entfernungskilometer 0,50 Euro berechnet. Die Arbeitsstunden werden nach separater Gebührentabelle abgerechnet. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Waren. Es gilt das auf der Rechnung aufgedruckte Fälligkeitsdatum, maximal jedoch 14 Tage rein netto ohne Abzug. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 1,25 % pro Monat berechnet. Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, bestellte Artikel nicht abgeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so ist die Zahlung zu leisten, als wäre Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen des Bestellers und die Aufrechnung sind in jedem Falle ausgeschlossen. Das Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Auftraggeber nur mit bzw. Wegen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Dieser bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen den Vertragspartnern bestehen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Auftraggeber jedoch nicht gestattet.
7. Garantie und Haftung
Rücksendungen werden nur bei gleichzeitiger Einsendung des Lieferscheins oder einer Rechnungskopie angenommen, was jedoch keine Anerkennung des Mangels darstellt. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Wir weisen darauf hin, das die von uns vertriebenen Gegenstände teilweise im Ausland entwickelt oder hergestellt werden. Sie sind daher auch nicht auf ihre Übereinstimmung mit deutschen Normen, insbesondere Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften überprüft.
8. Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen beziehungsweise Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz unserer Firma. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Sonstiges Es werden die zum Geschäftsverkehr notwendigen Daten der Auftraggeber erfasst und gespeichert; sie unterliegen dem Datenschutz
Starnberg, 01.10.2006