Was muss ein Gutachten alles beinhalten? Die Antwort auf diese Frage ist ebenso vielseitig, wie Gutachten selbst sein können, und hängt stark von der konkreten Aufgabenstellung an den Gutachter und vom jeweiligen Fachgebiet ab. Grundsätzlich gilt, dass ein Gutachter seine Ausführungen objektiv und fachlich fundiert formulieren muss, wobei ein Gutachten immer auch für einen Laien verständlich sein sollte. Nur so kann es seinen Zweck erfüllen, als Entscheidungshilfe oder -richtwert zu dienen. Das gilt im Übrigen auch für die mündliche Verteidigung des Gutachtens oder eine mündliche Stellungnahme des Gutachters. Dabei gilt der Grundsatz, dass nur jene Fragen in einem Gutachten geklärt werden sollen, die vom Auftraggeber auch gestellt worden sind. Eine Beschreibung der Ergebnisse der objektiv erstellten gutachterlichen Untersuchung muss klar von deren Interpretation getrennt werden. Eine Zusammenfassung am Ende des Gutachtens kann dabei helfen, die Fragestellung, vor allem aber die eingesetzten Verfahren und die wesentlichen Ergebnisse, nochmals zu erläutern und prägnant zusammenzufassen.
Für die formale Gestaltung eines Gutachtens gibt es generell keine Vorschriften. Sie kann sich je nach Fragestellung, Institution und natürlich dem persönlichen Stil des Gutachters unterscheiden. Einige Rahmenbedingungen sollten jedoch immer eingehalten werden:
Dazu gehört, in einem Deckblatt alle wesentlichen Informationen aufzuführen. Dazu zählt Name und Qualifikation des Gutachters, die genaue Frage- oder Aufgabenstellung und auch ein Hinweis auf den Auftraggeber des Gutachtens. In jedem Fall muss im Verlauf des Gutachtens die exakte Fragestellung im Wortlaut wiedergegeben werden. Außerdem sollte bereits auf dem Deckblatt ersichtlich sein, wann das Gutachten erstellt wurde.
Der Gutachter muss in seinen Ausführungen klar zu erkennen geben, aus welchen Tatsachen er seine Schlussfolgerungen zieht. Weiterführende Quellen sind in einem Gutachten stets anzugeben. Darüber hinaus gelten die Regeln des wissenschaftlichen Zitierens. Auch ein Quellen- und gegebenenfalls sogar ein Literaturverzeichnis sollte das Gutachten aufweisen. Das gilt insbesondere für den medizinischen Bereich. Genaue Quellenangaben sind vor allem für den interpretatorischen Teil eines Gutachtens von Bedeutung. Dabei muss grundsätzlich eine entsprechende neutrale und nicht wertende Formulierung gewählt werden, damit keine unbeabsichtigte Verfälschung entstehen kann.
Werden in dem Gutachten Test-oder Messergebnisse aufgeführt, darf der Hinweis auf eventuelle Messfehler nicht fehlen. Der besseren Verständlichkeit halber sollten Ergebnisse nie nur in tabellarischer Form aufgezeigt werden, sondern schriftsprachlich ausformuliert werden.
Unabhängig von Form und Inhalt gehört es zu den Hauptpflichten eines Sachverständigen, sein Gutachten unabhängig und unparteilich zu erstellen. Dabei ist es dem Gutachter nicht gestattet, Weisungen zu befolgen, die das Ergebnis seines Gutachtens beeinflussen oder sogar verfälschen können. Somit muss der Gutachter also auch seine Unabhängigkeit vom Auftraggeber bewahren.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Fragen, die der Gutachter von vornherein beantworten sollte. Dazu gehört auch, dass er sein Vorgehen bei der Erstellung des Gutachtens beschreibt, zum Beispiel ob ein Termin vor Ort sinnvoll ist, ob persönliche Recherchegespräche stattfinden oder ob er anhand von Fotos oder anderweitigen Aufzeichnungen seine Begutachtung durchführt. Das schafft Transparenz und Vertrauen, was für einen Gutachter und seine Tätigkeit besonders wichtig ist.