Wie ein Gutachten genau erstellt wird und welche Abläufe dafür notwendig sind, hängt stark von der Fragestellung und dem jeweiligen Fachbereich ab. Grundsätzlich gilt, das jede seriöse Begutachtung mit einem ausführlichen Gespräch beginnt, in dem die jeweilige Fragestellung genau eingegrenzt wird und der Gutachter bereits Informationen sammelt.
Am häufigsten haben es Privatpersonen mit Unfallgutachten zu tun, wenn es um einen Schaden am Auto geht. Dabei wird zunächst ein Termin mit dem Gutachter vereinbart, bei dem alle relevanten Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeugschein aufgenommen werden. Dann kommt ein wichtiger Part: Der Gutachter nimmt die entstandenen Schäden genau ins Visier, fotografiert sie aus verschiedenen Blickwinkeln und macht sich Notizen über alle beschädigten Teile. Was nicht jeder weiß: Der Gutachter macht auch ein Foto vom Auto in einer Totalansicht sowie vom Innenraum und notiert den aktuellen Kilometerstand. Das ist wichtig für die allgemeine Wertermittlung des Fahrzeugs. Nach diesem Termin vor Ort werden alle Daten ausgewertet und das Gutachten wird angefertigt.
In anderen Fällen, zum Beispiel bei Schimmelbefall in einer Wohnung, müssen nicht zwingend Fotos gemacht werden. Es können auch exemplarisch Proben genommen werden, um im Labor mögliche Beweise zu analysieren und zu sichern. Auch spezielle Messungen können je nach Fall erforderlich sein. All das gehört zur Recherche, die ein Gutachter zwingend durchführen muss, um einen Sachverhalt wirklich objektiv und aussagekräftig beurteilen zu können. Welcher Hilfsmittel er sich dabei bedient, ist vom Gutachter persönlich und den an ihn gestellten Anforderungen abhängig.
Besondere Regelungen gelten zum Beispiel bei medizinischen Gutachten. Hier hat der Gutachter oftmals die Schwierigkeit, seine durch Gespräche oder Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse zwar im Gutachten verarbeiten zu müssen, um zu einer fundierten Aussage zu kommen, gleichwohl unterliegt aber auch er als Gutachter der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Ausnahme stellen gerichtliche Gutachten dar: Hier ist der Gutachter an keine Schweigepflicht gebunden. Im Einzelfall bittet der medizinische Gutachter die untersuchte Person, ihn von seiner Schweigepflicht zu entbinden.
Der Auftraggeber eines Gutachters kann dessen Arbeit wesentlich erleichtern, wenn er schon vor einem Termin vor Ort wesentliche Fragen beantwortet oder gegebenenfalls auch selbst stellt. Dann hat der Gutachter schon im Vorfeld die Möglichkeit, zu recherchieren und eventuell eine erste grobe Einschätzung zu geben. Erst wenn sich Gutachter und Auftraggeber einig sind, was Art und Umfang sowie den Kostenrahmen des Gutachtens anbelangt, wird zwischen den beiden Parteien ein Vertrag geschlossen. Spätestens dann sollte der Gutachter von seinem Auftraggeber alle relevanten Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen.
Für einen (weiteren) Besichtigungstermin vor Ort laden viele Gutachter auch die Gegenseite mit ein, um ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Das könne sich ihrer Ansicht nach positiv auswirken, falls es zum Prozess vor Gericht kommt. Allerdings bleibt es dem Auftraggeber überlassen, ob er die Gegenseite bei einem Termin mit dem Gutachter dabei haben möchte oder nicht.
Das eigentliche Anfertigen des Gutachtens, also das Schreiben, kann je nach Umfang einige Wochen in Anspruch nehmen. Wenn Laboruntersuchungen oder ähnlich zeitaufwändige Verfahren erforderlich sind, kann dies schon mal etwas länger dauern. Danach wird das Gutachten zugestellt. Werden mehrere Exemplare benötigt, sollte das im Vorfeld vereinbart werden.